Alle im Club anfallenden steuerrelevanten
Beträge werden direkt vom Steuerberater des Clubs
an das Oldenburger Finanzamt gegeben, das von sich aus
die Verteilung auf die Wohnsitz-Finanzämter der Mitglieder
vornimmt. Clubmitglieder werden steuerlich behandelt,
als würden sie die Transaktionen des Clubs mit ihrem
jeweiligen prozentualen Anteil privat vollziehen. Sofern
überhaupt etwas versteuert werden muss, gilt der
individuelle Steuersatz jedes Mitgliedes; ein Freistellungsauftrag
für den Club ist nicht möglich. Damit unsere
Mitglieder wissen, welche Informationen wir über
sie ans Finanzamt geben, erhalten sie informativ eine
Kopie der Aufstellung aller sie betreffenden, rund 30
steuerrelevante Beträge.
Diese
Steuern sind relevant
Ausführliche Informationen zur Besteuerung
Der Steuerberater des Clubs, Jan
Schenk, hat zur Gesellschafterversammlung 2002 eine
ausführliche Erläuterung zur steuerlichen Vorgehensweise
vorgestellt, die hier zum Download
bereitsteht.
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